Bei Überweisungen von Geldbeträgen kann es schnell einmal vorkommen, dass einem ein kleiner Fehler unterläuft. Es genügt bereits ein minimaler Zahlendreher, zum Beispiel in der Kontonummer des Empfängers, damit der überwiesene Betrag auf einem falschen Konto landet. Derartige Flüchtigkeitsfehler sind ärgerlich, waren jedoch bisher mit wenig Aufwand verbunden, da der entsprechende Geldbetrag in der Regel zurück gebucht wurde.
Seit dem 31. Oktober 2009 haben die meisten Banken und Kreditinstitute in Deutschland ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geändert. Die Änderung der AGB erfolgte, weil zum gleichen Zeitpunkt eine neue EU-weite Richtlinie für den Zahlungsverkehr von Geldinstituten in Kraft getreten ist. Seitdem gleichen die Banken Namen und Kontonummern des Empfängers einer Überweisung nicht mehr ab, sondern buchen das Geld direkt auf das Girokontor, welches der angegebenen Kontonummer zugeordnet werden kann. Fehlüberweisungen werden seither von Banken nicht mehr registriert und rückgängig gemacht. Hat der Überweisende bei den den Angaben des Empfängers einen Fehler gemacht, dann ist das Geld im Regelfall verloren. Dabei ist nicht erheblich, ob die Überweisung am Bankschalter, via Online-Banking oder per Beleg erfolgt ist.
Es gibt dennoch eine Möglichkeit, den verloren geglaubten Betrag zurück zu holen. Eine wichtige Rolle dabei spielt der Zeitpunkt, an dem der Fehler vom Überweisenden bemerkt wird. Je eher er gefunden wird, desto größer sind die Chancen, dass der Geldbetrag noch gerettet werden kann. Wird der Fehler noch am gleichen Tag bemerkt und umgehend der Bank gemeldet, dann befindet sich der Überweisungsauftrag mit etwas Glück noch im System der Bank und wurde womöglich nicht ausgeführt. Der Zahlungsauftrag kann in diesem Fall noch gestoppt werden und der Kunde erhält sein Geld zurück.
Ist der Auftrag bereits bearbeitet worden, dann sollte versucht werden, den Namen des Kontoinhabers ausfindig zu mache, der die Zahlung versehentlich erhalten hat. Er ist dann laut Gesetz verpflichtet, den fehlenden Betrag zurück zu zahlen.
Um unnötigen Ärger und Aufwand zu vermeiden, sollte vor dem Versenden einer Überweisung stets überprüft werden, ob alle Angaben korrekt eingetragen wurden.
